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   OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73   

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OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. April 1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung; Rechtsschutzbedürfnis für eine Hauptsacheklage bei Befolgung einer entsprechenden einstweiligen Anordnung; Übertragung der Rechtssetzungsbefugnis auf die Exekutive; Grundgesetzliche Kriterien zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Bestimmung wendet sich unmittelbar allein an den Bundesgesetzgeber (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59] = DÜV 1973; 132, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ebenso BVerwGE 21, 253; BVerwG, DVBl. 1970, 676 = ZBR 1970, 184 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] ; OVG Saarlouis, Urteil II R 13/68 vom 25.10.1968 , AS 11, 7; Wolff, Archiv des öff.

    Art. 80 Abs. 1 GG enthält nur eine von mehreren möglichen Ausformungen dieses Verfassungsgrundsatzes (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] ; HessStGH, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; OVG Saarlouis, AS 11 7 [10]; in diese Richtung nunmehr auch BVerwG, DÖV 1971, 422, gegen BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [678]).

    Nicht er bestimmt daher die äußersten Grenzen für die Übertragung von Normensetzungsbefugnissen auf die Exekutive; ausschlaggebend ist insoweit vielmehr die Erkenntnis, daß das Grundgesetz das Prinzip der Gewaltenteilung versteht als ein Mittel zur Mäßigung der Staatsherrschaft durch die Verteilung der politischen Macht auf sich gegenseitig bei ihrer Ausübung kontrollierende und hemmende Herrschaftsträger (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59]).

    Das bedingt zwar die Unveränderbarkeit des Kernbereichs der drei Gewalten und schließt es aus, deren Gleichgewichtigkeit etwa durch den Entzug oder die Preisgabe ihnen von der Verfassung zugeschriebener typischer Aufgaben zu beseitigen, zwingt andererseits aber nicht zu einer absoluten Trennung, sondern ermöglicht mannigfache gegenseitige Verschränkungen der Gewalten (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59]).

    Das schließt vom Grundsatz her jedoch allein eine originäre Befugnis gleichen Inhalts der Exekutive aus und nötigt nicht zu einem absoluten Verbot, sondern lediglich zur sachgerechten Beschränkung der Möglichkeit, diese Befugnis auf die vollziehende Gewalt wenigstens zu übertragen: Der Gesetzgeber darf sich seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung nicht pauschal entledigen und muß die Grenzen der bloß abgeleiteten Kompetenz der Exekutive von Fall zu Fall bedenken und so deutlich machen, daß entschieden werden kann, ob sie vom Verordnungsgeber beachtet worden sind (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [60]).

    Letztere genügen daher ebenso wie etwa die inhaltlich fast gleichgelagerte Regelung der Art. 107, 118 HessVerf (dazu BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [58]; HessStGK, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; Groß, DÖV 1962, 54 [55]) den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG und schließen deshalb die entsprechende Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG auf saarländische Ermächtigungsnormen generell aus (so schon der zwischen den Beteiligten ergangene Senatsbeschluß I W 63/73 vom 22.11.1973).

  • StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 295

    Verfassungsmäßigkeit des Erlasses von gerichtlichem Verfahrensrecht durch die

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Art. 80 Abs. 1 GG enthält nur eine von mehreren möglichen Ausformungen dieses Verfassungsgrundsatzes (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] ; HessStGH, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; OVG Saarlouis, AS 11 7 [10]; in diese Richtung nunmehr auch BVerwG, DÖV 1971, 422, gegen BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [678]).

    Letztere genügen daher ebenso wie etwa die inhaltlich fast gleichgelagerte Regelung der Art. 107, 118 HessVerf (dazu BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [58]; HessStGK, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; Groß, DÖV 1962, 54 [55]) den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG und schließen deshalb die entsprechende Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG auf saarländische Ermächtigungsnormen generell aus (so schon der zwischen den Beteiligten ergangene Senatsbeschluß I W 63/73 vom 22.11.1973).

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Vorschrift besagt, daß eine Ermächtigungsnorm nicht so unbestimmt sein darf, "daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (so schon BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51] [60]), und wird von diesem Grundsatz ausgehend heute vom Bundesverfassungsgericht dahin verstanden (zusammenfassend BVerfGE 19, 354 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] [361 f.] mit weiteren Nachweisen; zur Entwicklung insoweit auch OVG Saarlouis, AS 11, 7 [10 f]), daß der Gesetzgeber selbst die Entscheidung treffen müsse, bestimmte Fragen überhaupt zu regeln, und sowohl die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen als auch anzugeben habe, welchem Ziel sie dienen solle: Der Gesetzgeber muß selbst schon etwas bedacht und gewollt haben und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll, wobei außer dem Text des Gesetzes auch der Zusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden können (Leibholz-Rink, a.a.O., Anm. 7 zu Art. 80).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Daß dies auf den schriftlichen Teil der Prüfung zutrifft, kann indes keinem vernünftigen Zweifel unterliegen: Die vom Prüfling zu fertigenden Arbeiten sind in besonderem Maße als Mittel zur Erprobung der hier in Rede stehenden spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten geeignet, und dem nachfolgenden Prüfungsgespräch kommt im Vergleich mit diesem Prüfungsabschnitt nur geringere Bedeutung zu (zum Stellenwert der schriftlichen Prüfung auch BVerwGE, DVBl. 1972, 182 [185] = NJW 1971, 1957 [BVerwG 07.05.1971 - BVerwG VII C 51.70] ).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Vorschrift besagt, daß eine Ermächtigungsnorm nicht so unbestimmt sein darf, "daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (so schon BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51] [60]), und wird von diesem Grundsatz ausgehend heute vom Bundesverfassungsgericht dahin verstanden (zusammenfassend BVerfGE 19, 354 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] [361 f.] mit weiteren Nachweisen; zur Entwicklung insoweit auch OVG Saarlouis, AS 11, 7 [10 f]), daß der Gesetzgeber selbst die Entscheidung treffen müsse, bestimmte Fragen überhaupt zu regeln, und sowohl die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen als auch anzugeben habe, welchem Ziel sie dienen solle: Der Gesetzgeber muß selbst schon etwas bedacht und gewollt haben und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll, wobei außer dem Text des Gesetzes auch der Zusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden können (Leibholz-Rink, a.a.O., Anm. 7 zu Art. 80).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Nichts anderes als ein solches vom Gesetzgeber vorgedachtes "Programm" aber stellen die vorstehend im einzelnen angeführten, im Wege der Auslegung des Gesetzes Nr. 703 ermittelten gesetzgeberischen Leitgedanken dar, weshalb dem saarländischen Gesetzgeber auch aus dieser Sicht nicht vorgeworfen werden kann, "er habe sich der Verantwortung für den Inhalt der Rechtsverordnung begeben und der Exekutive einen ihr nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht zukommenden Wirkungsbereich überlassen" (BVerwGE 21, 258 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 334.63] [261]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Bestimmung wendet sich unmittelbar allein an den Bundesgesetzgeber (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59] = DÜV 1973; 132, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ebenso BVerwGE 21, 253; BVerwG, DVBl. 1970, 676 = ZBR 1970, 184 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] ; OVG Saarlouis, Urteil II R 13/68 vom 25.10.1968 , AS 11, 7; Wolff, Archiv des öff.
  • OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Anbringung einer Werbeanlage;

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung -

  • BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60

    Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

  • OVG Bremen, 07.10.1975 - I BA 4/75
    Demgemäß sind in der Rechtsprechung ähnliche Ermächtigungen zum Erlaß von Prüfungsordnungen wiederholt für ausreichend erachtet worden (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.06.1973, ESVGH 24, 220 [223] ; BayVerfGH, E vom 07.12.1967, VerfGH 20, 213 [216], und E vom 09.04.1968, VerfGH 21, 59 [61 f.]; vgl. auch OVG Saarlouis, Urteil vom 18.04.1974, NJW 1975, 132).
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